Grippe-Bluff (Vogelgrippe)
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Die Massenmedien sind voll davon: Angeblich sollen uns bald heimtückische
Viren aus asiatischen Vögeln anstecken und hinwegraffen. Der Hauptgewinner
der künstlich erzeugten Massenpanik ist dabei - und das berichtete sogar
der SPIEGEL: "Seit sich die Welt durch die Vogelgrippe bedroht sieht, klingeln
bei der Erfinderfirma des Gegenmittels Tamiflu die Kassen." Das dickste Aktienpaket
dabei hält US-Verteidigungsminister Donald Rumsfeld, was das "Saar-Echo"
zur provokanten Überschrift verleitete: "Bush macht die Panik und Rumsfeld
Profit". Das sagt eigetnlich schon alles, oder?
In der nächsten Depeschen (31/2005, ab Montag in einer Woche im Netz erhältlich
sowie 32/2005) werden wir daher auch den aktuellen Vogelgrippe- und Tamiflu-Schwindel
gründlich auseinandernehmen. Die hanebüchenen Lügen der "Krankheitserfinder"
werden immer verrückter.
Und am SAMSTAG, 10. DEZEMBER 2005 ab 19:00 Uhr - bitte gleich vormerken - wird
Hans Tolzin dann in einem ausführlichen Vortrag im Rahmen des Neue Impulse
Treffs die ganze Sache in allen Einzelheiten widerlegen. Thema: DER GRIPPE-BLUFF.
Ort: Hornbergstraße 94 (Klavier-Haus), Stuttgart-Ost.
Weitere Infos: 07021 - 7 37 90. Und bald auch wieder auf
www.neue-impulse-treff.de (wird gerade aktualisiert).
Gleichzeitig werden wir von Neue Impulse aus bis zum Jahresende eine ca. einstündige
Aufklärungs-DVD zum Vogelgrippe-Bluff PRODUZIEREN, die dann - ähnlich
der aktuellen 911-Aufklärungs-DVD - kostenlos bzw. auf Spendenbasis verteilt
werden soll/darf/kann. Die Herstellung des Films wird ca. 2500 Euro erfordern,
die Pressung der Erstauflage von 10.000 Stück weitere 5000,--. Wer heute
schon etwas geben möchte, dem sind wir überaus dankbar, denn es ist
nicht länger hinnehmbar - so finden wir - dass die Freiheit der Bürger
durch rücksichtlose Kriegs- und Geschäftemacher mit den Füßen
getreten wird - vom Leiden und sinnlosen Tod von Millionen unschuldiger Tiere
ganz zu schweigen!! Sorgen wir für Aufklärung!
Das Spendenkonto ist:
LB-BW Landesbank Baden-Württemberg
Bankleitzahl 600 501 01
Kontonummer: 126 725 1
Kennwort: Vogelgrippe
IBAN für Auslandsüberweisungen: DE60 6005 0101 0001 2672 51.
BIC: SOLADEST.
Spenden an den gemeinnützigen Verein Neue Impulse sind steuerlich abzugsfähig.
Bei größeren Summen oder wenn ausdrücklich erwünscht, stellen
wir Spendenquittung aus. Großspender erhalten zudem ein persönliches,
individuelles Geschenk von Michael Kent.
Ein ganz ausgezeichnetes (recht langes) Interview mit dem Virologen Dr. rer. Nat.
Stefan Lanka findet sich auf der Webseite der Online-Zeitung FAKTuell (http://www.faktuell.de):
Keine Panik - Die Wahrheit über Vogelgrippe, H5N1, Impfen und AIDS
Der Text ist STELLENWEISE nicht ganz leicht zu lesen (medizinische Fachausdrücke),
doch er stellt eindeutig und mit Abstand das bisher umfassendste und beste Material
zur Entkräftung des Vogelgrippe-Mythos dar. Hier der Direkt-Link zum Interview:
http://www.faktuell.de/Hintergrund/Background367.shtml
Hier ein empfohlenes Musterschreiben zur Verwendung als Einspruch/Beschwerde gegen
eine potentielle Zwangsimpfung an Ihre Gesundheitsbehörden (Ort bzw. Kreis;
Land, Bund). Es wird empfohlen, den Einspruch/die Beschwerde als Fax oder als
Einschreiben mit Rückantwortkarte zu versenden.
Quelle: http://agenda-leben.de/Vogelgr-Einspr-21102005.doc
Hans Muster, Wissensstraße 51, 5151 Widerstandstadt
An das
Bundesministerium
für Gesundheit und Soziale Sicherung
Wilhelmstraße 49
10117 Berlin
Fax 01888 441-4900 Widerstandsstadt, 5.11.2005
Einspruch/Beschwerde gegen u.a. gegen mich gewendete Zwangsmaßnahmen im
Zusammenhang mit dem politischen Vogelgrippegeschehen.
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich lege Einspruch/Beschwerde dagegen ein, dass geplant ist, ggf. mich und andere
Personen im Zusammenhang mit den politischen Vogelgrippegeschehnissen zu zwingen,
mir einen Impfstoff mit giftigen Impfstoffbestandteilen implantieren zu lassen
oder mich sonstigen sog. Maßnahmen der Chemoprophylaxe, z.B. der zwangsweisen
Einnahme von zellzerstörenden Medikamenten (Tamiflu etc.) unterwerfen zu
müssen.
Begründung:
Trotz der Eindeutigkeit der Bestimmung des § 2 Nr. 1 des Infektionsschutzgesetzes
(IfSG) hat bisher weder die grundgesetzlich als frei gesicherte Wissenschaft,
noch eine zuständige staatliche Stelle, einen überprüf- und nachvollziehbaren,
naturwissenschaftlichen Beweis des behaupteten H5N1-Virus oder irgendeines behaupteten
Influenzavirus öffentlich zugänglich gemacht.
Glaubensbekenntnisse aus der freien Wissenschaft rechtfertigen keine staatlichen
Zwangsmaßnahmen, die in das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit
verletzend eingreifen.
Solange die Virusbeweise nicht öffentlich überprüf- und nachvollziehbar
zugänglich gemacht worden sind, dürfen Zwangsmaßnahmen nach §
20 Abs. 6 u. 7 IfSG nicht als zulässig behauptet werden.
Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland eröffnet dem Staat und seinen
Organen nicht, das Leben und die Gesundheit der Bevölkerung, irgendwelchen
demokratisch-rechtsstaatlich unkontrollierten Herrschaftskräften im Unter-
und Hintergrund hilf- und schutzlos auszuliefern, auch dann nicht, wenn diese
unkontrollierten Herrschaftskräfte aus dem Umfeld der Weltgesundheitsorganisation
(WHO) und/oder der Pharmaindustrie kommen.
Ich bestehe darauf, dass die Virusbeweise unverzüglich öffentlich überprüf-
und nachvollziehbar zugänglich gemacht werden.
Mit herzlichen Grüßen
Hans Muster