Grippe-Bluff (Vogelgrippe)
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Die Massenmedien sind voll davon: Angeblich sollen uns bald heimtückische Viren aus asiatischen Vögeln anstecken und hinwegraffen. Der Hauptgewinner der künstlich erzeugten Massenpanik ist dabei - und das berichtete sogar der SPIEGEL: "Seit sich die Welt durch die Vogelgrippe bedroht sieht, klingeln bei der Erfinderfirma des Gegenmittels Tamiflu die Kassen." Das dickste Aktienpaket dabei hält US-Verteidigungsminister Donald Rumsfeld, was das "Saar-Echo" zur provokanten Überschrift verleitete: "Bush macht die Panik und Rumsfeld Profit". Das sagt eigetnlich schon alles, oder?
 
In der nächsten Depeschen (31/2005, ab Montag in einer Woche im Netz erhältlich sowie 32/2005) werden wir daher auch den aktuellen Vogelgrippe- und Tamiflu-Schwindel gründlich auseinandernehmen. Die hanebüchenen Lügen der "Krankheitserfinder" werden immer verrückter.
 
Und am SAMSTAG, 10. DEZEMBER 2005 ab 19:00 Uhr - bitte gleich vormerken - wird Hans Tolzin dann in einem ausführlichen Vortrag im Rahmen des Neue Impulse Treffs die ganze Sache in allen Einzelheiten widerlegen. Thema: DER GRIPPE-BLUFF.
Ort: Hornbergstraße 94 (Klavier-Haus), Stuttgart-Ost.
Weitere Infos: 07021 - 7 37 90. Und bald auch wieder auf
www.neue-impulse-treff.de (wird gerade aktualisiert).
 
Gleichzeitig werden wir von Neue Impulse aus bis zum Jahresende eine ca. einstündige Aufklärungs-DVD zum Vogelgrippe-Bluff PRODUZIEREN, die dann - ähnlich der aktuellen 911-Aufklärungs-DVD - kostenlos bzw. auf Spendenbasis verteilt werden soll/darf/kann. Die Herstellung des Films wird ca. 2500 Euro erfordern, die Pressung der Erstauflage von 10.000 Stück weitere 5000,--. Wer heute schon etwas geben möchte, dem sind wir überaus dankbar, denn es ist nicht länger hinnehmbar - so finden wir - dass die Freiheit der Bürger durch rücksichtlose Kriegs- und Geschäftemacher mit den Füßen getreten wird - vom Leiden und sinnlosen Tod von Millionen unschuldiger Tiere ganz zu schweigen!! Sorgen wir für Aufklärung!
 
Das Spendenkonto ist:
 
LB-BW Landesbank Baden-Württemberg
Bankleitzahl 600 501 01
Kontonummer: 126 725 1
Kennwort: Vogelgrippe
IBAN für Auslandsüberweisungen: DE60 6005 0101 0001 2672 51.
BIC: SOLADEST.
 
Spenden an den gemeinnützigen Verein Neue Impulse sind steuerlich abzugsfähig. Bei größeren Summen oder wenn ausdrücklich erwünscht, stellen wir Spendenquittung aus. Großspender erhalten zudem ein persönliches, individuelles Geschenk von Michael Kent.
 
 
Ein ganz ausgezeichnetes (recht langes) Interview mit dem Virologen Dr. rer. Nat. Stefan Lanka findet sich auf der Webseite der Online-Zeitung FAKTuell (http://www.faktuell.de):
 
Keine Panik - Die Wahrheit über Vogelgrippe, H5N1, Impfen und AIDS
 
Der Text ist STELLENWEISE nicht ganz leicht zu lesen (medizinische Fachausdrücke), doch er stellt eindeutig und mit Abstand das bisher umfassendste und beste Material zur Entkräftung des Vogelgrippe-Mythos dar. Hier der Direkt-Link zum Interview:
http://www.faktuell.de/Hintergrund/Background367.shtml
 
Hier ein empfohlenes Musterschreiben zur Verwendung als Einspruch/Beschwerde gegen eine potentielle Zwangsimpfung an Ihre Gesundheitsbehörden (Ort bzw. Kreis; Land, Bund). Es wird empfohlen, den Einspruch/die Beschwerde als Fax oder als Einschreiben mit Rückantwortkarte zu versenden.
Quelle: http://agenda-leben.de/Vogelgr-Einspr-21102005.doc
 
 
Hans Muster, Wissensstraße 51, 5151 Widerstandstadt
 
An das
Bundesministerium
für Gesundheit und Soziale Sicherung
Wilhelmstraße 49
10117 Berlin
 
Fax 01888 441-4900 Widerstandsstadt, 5.11.2005
 
 
Einspruch/Beschwerde gegen u.a. gegen mich gewendete Zwangsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem politischen Vogelgrippegeschehen.
 
Sehr geehrte Damen und Herren,
 
ich lege Einspruch/Beschwerde dagegen ein, dass geplant ist, ggf. mich und andere Personen im Zusammenhang mit den politischen Vogelgrippegeschehnissen zu zwingen, mir einen Impfstoff mit giftigen Impfstoffbestandteilen implantieren zu lassen oder mich sonstigen sog. Maßnahmen der Chemoprophylaxe, z.B. der zwangsweisen Einnahme von zellzerstörenden Medikamenten (Tamiflu etc.) unterwerfen zu müssen.
 
Begründung:
 
Trotz der Eindeutigkeit der Bestimmung des § 2 Nr. 1 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) hat bisher weder die grundgesetzlich als frei gesicherte Wissenschaft, noch eine zuständige staatliche Stelle, einen überprüf- und nachvollziehbaren, naturwissenschaftlichen Beweis des behaupteten H5N1-Virus oder irgendeines behaupteten Influenzavirus öffentlich zugänglich gemacht.
 
Glaubensbekenntnisse aus der freien Wissenschaft rechtfertigen keine staatlichen Zwangsmaßnahmen, die in das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit verletzend eingreifen.
 
Solange die Virusbeweise nicht öffentlich überprüf- und nachvollziehbar zugänglich gemacht worden sind, dürfen Zwangsmaßnahmen nach § 20 Abs. 6 u. 7 IfSG nicht als zulässig behauptet werden.
 
Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland eröffnet dem Staat und seinen Organen nicht, das Leben und die Gesundheit der Bevölkerung, irgendwelchen demokratisch-rechtsstaatlich unkontrollierten Herrschaftskräften im Unter- und Hintergrund hilf- und schutzlos auszuliefern, auch dann nicht, wenn diese unkontrollierten Herrschaftskräfte aus dem Umfeld der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und/oder der Pharmaindustrie kommen.
 
Ich bestehe darauf, dass die Virusbeweise unverzüglich öffentlich überprüf- und nachvollziehbar zugänglich gemacht werden.
 
Mit herzlichen Grüßen
 
Hans Muster